Belgien erlaubt Sterbehilfe für Minderjährige
Belgiens Abgeordnetenkammer hat am Donnerstag, 13. Februar, dem umstrittenen Gesetz zur Sterbehilfe für Minderjährige zugestimmt. Damit sollen unheilbar kranke Kinder aktive Sterbehilfe bekommen können, wenn sie das ausdrücklich verlangen und zu einer Einschätzung in der Lage sind. Zudem muss der Wunsch des Kindes durch mehrere Experten bestätigt werden; auch die Eltern müssen der Entscheidung zustimmen.
Weltweit erstes Land
Der Senat in Brüssel hatte das Gesetzes-Vorhaben bereits Ende 2013 gebilligt; der Justizausschuss der Kammer schloss sich an. Belgien ist damit weltweit das erste Land, das für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt. In den Niederlanden ist bislang Tötung auf Verlangen für Jugendliche über zwölf Jahren sowie für unheilbar kranke Neugeborene erlaubt. Die Niederlande und Belgien hatten 2002 als erste Länder weltweit die aktive Sterbehilfe legalisiert. Luxemburg folgte 2009.
Kirchen warnten
Vor allem Kirchen und Patientenverbände haben davor gewarnt, die Sterbehilfe auf Kinder auszuweiten. Umfragen zufolge, ist die Mehrheit der Belgier aber für das Gesetz.
2012 wurde in Belgien mit 1,432 Menschen, welche die aktive Sterbehilfe in Anspruch nahmen, ein Rekordstand erreicht. Diese machten rund zwei Prozent aller gemeldeten Todesfälle aus. (kipa/kna/job)